Dieses Internet. Es wird nicht mehr weggehen. Also machen wir es zu einem guten Ort.
In den letzten Tagen war vermehrt über die Button-Lösung zum Schutz vor Abofallenzu lesen. Es geht dabei um den Schutz der Verbraucher vor sogenannten Abofallen. Auch wenn Sie als Online-Händler keine Abonnements vertreiben, sind sie von diesem Gesetz betroffen und müssen ein paar Änderungen vornehmen.

Der Bundestag hat in der letzten Woche das Gesetz dazu verabschiedet. Nun muss es noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und danach veröffentlicht werden. Drei Monate später wird es dann in Kraft treten.

Es ist also noch kein Grund zur Panik und noch genügend Zeit entsprechende Änderungen vorzubereiten. Betroffen von dieser Neuregelung sind auch Online-Händler, die nur Waren verkaufen. Eine gute Zusammenfassung ist im Whitepaper von Trustedshops zu finden. Darin sind sowohl die rechtlichen Grundlagen, als auch Lösungsmöglichkeiten beschrieben.
Für „normale“ Online-Shops braucht es vermutlich nur kleine Anpassungen. In vielen Fällen dürfte eine Änderung der Beschriftung des Bestellbuttons ausreichend sein, da bei den meisten Shops bzw. Shopsystemen eine ausreichende Übersicht gegeben ist.
Am besten Sie prüfen rechtzeitig ihren Onlineshop und sprechen mit ihrem Servicepartner um in Ruhe die Vorbereitungen treffen zu können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

(Spamcheck Enabled)